Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2026
Boulder Jungle GmbH, Ettenkofen 19, 84088 Neufahrn in Niederbayern, Amtsgericht Landshut: HRB 15202, E-Mail: management@boulder-jungle.de, Website: boulder-jungle.de.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Boulder Jungle GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und Besuchern/Kunden der Boulderhalle Boulder Jungle, insbesondere für Eintritt, Nutzung der Boulder- und Trainingsbereiche, Mehrfachkarten, Abonnements, Gutscheine, Leihmaterial, Kurse, Trainings, Kindergeburtstage und sonstige Veranstaltungen.
2. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Hallen- und Sicherheitsordnung sowie – bei besonderen Angeboten – die vor Buchung mitgeteilte Leistungsbeschreibung und Zusatzbedingungen.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte und Vorschriften bleiben unberührt.
4. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungswege
1. Verträge können vor Ort, online oder über einen vom Betreiber angebotenen Gutschein-/Vertriebskanal geschlossen werden. Der konkrete Vertrag kommt nach den im jeweiligen Buchungsprozess dargestellten Schritten zustande.
2. Bei Onlinebuchungen werden Leistungsumfang, Gesamtpreis einschließlich anfallender Zusatzkosten sowie die wesentlichen Vertragsbedingungen vor Abgabe der Bestellung klar dargestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestell- und Bestätigungsprozesse bleiben unberührt.
3. Bei Buchungen durch Minderjährige ist zu prüfen, ob die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Eine Einverständniserklärung zum Hallenbesuch ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
4. Die Nutzung setzt eine gültige Eintrittsberechtigung und die Einhaltung der Hallen- und Sicherheitsordnung voraus.
§ 3 Sporttypische Risiken und Eigenverantwortung
1. Bouldern ist eine Sportart, bei der trotz umsichtigem Verhalten Verletzungsrisiken bestehen. Dazu gehören insbesondere Stürze, ungünstige Landungen, Zusammenstöße, Verletzungen durch Wandstrukturen oder Griffe sowie Belastungen von Gelenken, Muskeln, Sehnen und Wirbelsäule.
2. Besucher müssen ihre Fähigkeiten und körperliche Verfassung realistisch einschätzen, geeignete Boulder auswählen, die Landefläche vor dem Einstieg prüfen und den möglichen Sturzbereich anderer Personen freihalten.
3. Besucher haben die Sicherheitsordnung und Anweisungen des Personals zu beachten. Sporttypische Risiken entbinden den Betreiber nicht von seinen gesetzlichen Pflichten zur sicheren Bereitstellung und Kontrolle der Anlage.
4. Bei akuten Beschwerden, deutlicher Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit oder unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder vergleichbaren beeinträchtigenden Substanzen ist die Nutzung untersagt.
§ 4 Sicherheitsregeln und Mitwirkung
1. Die Boulderflächen dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk genutzt werden; Straßenschuhe sind auf Matten und Boulderflächen nicht zulässig. Leihmaterial ist bestimmungsgemäß zu verwenden.
2. Schmuck und Gegenstände, die hängen bleiben oder Verletzungen verursachen können, sind vor dem Bouldern abzulegen oder sicher zu verwahren.
3. Matten- und Landeflächen sind freizuhalten. Nicht aktive Personen dürfen sich nicht im möglichen Sturz- oder Absprungbereich aufhalten. Das Unterqueren kletternder Personen ist untersagt.
4. Griffe, Tritte, Wandteile, Matten und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht eigenmächtig verändert oder beschädigt werden. Erkennbare Gefahren, lose Teile oder Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich zu melden.
5. Besucher müssen Absperrungen und Sperrungen beachten und den begründeten Sicherheitsanweisungen des Personals Folge leisten. Die vollständigen Verhaltensregeln ergeben sich aus der Hallen- und Sicherheitsordnung.
§ 5 Minderjährige und Aufsicht
1. Minderjährige dürfen die Halle nach Maßgabe der vom Betreiber veröffentlichten Alters-, Zugangs- und Aufsichtsregeln nutzen. Die konkreten Altersgrenzen und Bedingungen sind in der Halle und auf der Website vor dem Besuch deutlich bekannt zu geben.
2. Soweit erforderlich, muss vor der Nutzung eine Einverständniserklärung einer sorgeberechtigten Person vorliegen. Der Betreiber kann einen geeigneten Nachweis der Sorgeberechtigung verlangen.
3. Außerhalb ausdrücklich vereinbarter und tatsächlich erbrachter Betreuungsleistungen verbleibt die Aufsicht bei den hierzu verpflichteten Personen. Die bloße Anwesenheit von Personal oder der Erwerb einer Eintrittskarte begründet keine Übernahme der umfassenden Aufsicht über ein Kind.
4. Übernimmt der Betreiber im Rahmen eines Kurses oder einer Veranstaltung ausdrücklich die Betreuung, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Buchung, den vereinbarten Zeiten und dem tatsächlichen Angebot. Die gesetzlichen Pflichten des Betreibers bleiben unberührt.
5. Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln kann die Nutzung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder beendet werden. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
§ 6 Eintritt, Mehrfachkarten und Abonnements
1. Es gelten die zum Vertragsschluss angezeigten Preise und Leistungen. Eine Eintrittsberechtigung gilt für den dort beschriebenen Umfang und Zeitraum.
2. Bei Mehrfachkarten werden Anzahl der Eintritte, Gültigkeitsdauer, etwaige Personengebundenheit und Übertragbarkeit beim Kauf klar mitgeteilt. Eine Verfallsklausel darf gesetzliche Ansprüche nicht unangemessen beschneiden.
3. Für Abonnements werden Preis, Abrechnungsintervall, Erstlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Kündigungsweg vor Vertragsschluss transparent dargestellt. Automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
4. Soweit für einen online abschließbaren Dauerschuldvertrag gesetzlich ein Kündigungsbutton vorgeschrieben ist, muss dieser entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt werden.
5. Nicht genutzte Eintritte begründen keinen Erstattungsanspruch, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche bei Ausfall oder Mangel der vereinbarten Leistung bleiben unberührt.
§ 7 Gutscheine
1. Gutscheine können nach Maßgabe der auf dem Gutschein und im Kaufprozess angegebenen Bedingungen für die bezeichneten Leistungen eingelöst werden.
2. Einlösung, etwaige Teilbeträge, Restguthaben, Übertragbarkeit und Gültigkeitsdauer werden vor dem Kauf transparent mitgeteilt. Gesetzliche Verjährungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
3. Ein Gutschein ist keine automatische Buchung eines bestimmten Kurses oder Termins. Für termin- oder kapazitätsgebundene Leistungen kann eine gesonderte Reservierung erforderlich sein.
4. Bei Verlust oder unbefugter Nutzung eines Gutscheins gelten die gesetzlichen Vorschriften und die konkreten Umstände des Einzelfalls.
§ 8 Kurse, Kindergeburtstage und Veranstaltungen
1. Maßgeblich sind die jeweilige Leistungsbeschreibung, bestätigte Buchung, Teilnehmerzahl, Zeiten und Zusatzbedingungen. Zusatzbedingungen sind vor Vertragsschluss zugänglich zu machen.
2. Teilnehmer müssen die Anweisungen der Kursleitung befolgen. Die Kursleitung kann Übungen bei konkreten Sicherheitsbedenken anpassen oder unterbrechen.
3. Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen und Mindestteilnehmerzahlen richten sich nach den vor der Buchung wirksam vereinbarten Bedingungen; andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Bei einer vom Betreiber zu vertretenden Absage werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Leihmaterial
1. Leihmaterial ist bestimmungsgemäß und entsprechend den Anweisungen zu verwenden. Erkennbare Mängel sind vor Nutzung zu melden; beschädigtes Material darf nicht benutzt werden.
2. Leihmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich zurückzugeben.
3. Für schuldhaft verursachten Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Haftung wird nicht begründet.
§ 10 Haftung des Betreibers
1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
5. Für die Verwirklichung eines typischen sportlichen Risikos haftet der Betreiber nicht allein deshalb, weil ein Unfall eingetreten ist; eine zurechenbare Pflichtverletzung des Betreibers wird hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen. Insbesondere bleiben Pflichten zur ordnungsgemäßen Kontrolle, Instandhaltung, Organisation und Sicherung der Anlage bestehen.
6. Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. Besucher sollen Wertsachen sicher verwahren.
§ 11 Unfälle und Sicherheitsmängel
1. Unfälle, Verletzungen, Schäden und erkennbare Gefahren sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
2. Besucher werden gebeten, im zumutbaren Umfang zur Aufklärung eines Vorfalls beizutragen. Eine Meldung oder ein Formular begründet weder einen Anspruchsverzicht noch eine Änderung der gesetzlichen Beweislast.
§ 12 Hausrecht und Ausschluss
1. Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Den begründeten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Bei erheblichen oder wiederholten Sicherheitsverstößen, Belästigung anderer Besucher, Beschädigung der Anlage oder konkreter Gefährdung kann der Betreiber verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines zeitweisen Nutzungsausschlusses oder Hausverbots.
3. Die Behandlung bereits gezahlter Entgelte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Bedingungen.
§ 13 Öffnungszeiten, Sperrungen und Leistungsausfall
1. Die aktuellen Öffnungszeiten werden in der Halle und auf der Website bekannt gegeben.
2. Bereiche können aus Sicherheits-, Wartungs- oder Umbaugründen vorübergehend gesperrt werden. Der Betreiber informiert hierüber soweit möglich rechtzeitig.
3. Gesetzliche Rechte bei Nichterbringung oder Mangel der vereinbarten Leistung bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz und Bildaufnahmen
1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der gesonderten Datenschutzhinweise verarbeitet.
2. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert und freiwillig eingeholt.
3. Eine Einwilligung zu Werbeaufnahmen ist keine Voraussetzung für den regulären Hallenzutritt.
4. Aus Sicherheitsgründen sind sowohl in der Halle als auch auf dem Gelände Überwachungskameras angebracht. Das Videomaterial dient nur fallbezogenen Beweiszwecken und wird ansonsten ungesehen überschrieben.
§ 15 Verbraucherrechte und Widerruf
1. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte zu.
2. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für termingebundene Freizeitdienstleistungen kann eine Ausnahme einschlägig sein; dies ist je Leistungstyp gesondert zu prüfen.
3. Besteht ein Widerrufsrecht, werden die erforderlichen Informationen und das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 16 Beschwerden und Streitbeilegung
1. Beschwerden können an management@boulder-jungle.de oder an die Geschäftsanschrift des Betreibers gerichtet werden.
2. Informationen zur Verbraucherschlichtung werden bereitgestellt, soweit eine gesetzliche Informationspflicht besteht. Eine Erklärung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren ist vor Veröffentlichung anhand des konkreten Unternehmensstatus zu prüfen.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht; bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel ersetzt.
3. Änderungen für bestehende Dauerschuldverhältnisse erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und gegebenenfalls erforderlicher Zustimmung.
Boulder Jungle GmbH, Ettenkofen 19, 84088 Neufahrn in Niederbayern, Amtsgericht Landshut: HRB 15202, E-Mail: management@boulder-jungle.de, Website: boulder-jungle.de.