Hallen- und Sicherheitsordnung
Stand: 15. Oktober 2026 · Ergänzend zu unseren AGB
A. Vor dem Bouldern
Nur mit gültiger Eintrittsberechtigung und geeigneter Sportkleidung bouldern.
Straßenschuhe sind auf Boulderflächen und Matten nicht erlaubt. Leihschuhe sind bestimmungsgemäß zu benutzen.
Schmuck, Uhren und lose Gegenstände ablegen oder sicher verstauen.
Eigene Fähigkeiten realistisch einschätzen und nur Boulder wählen, die dem eigenen Können entsprechen.
Bei Schmerzen, Krankheit, Schwindel oder beeinträchtigter Reaktionsfähigkeit nicht bouldern.
B. Auf den Matten und an der Wand
Matten sind Landeflächen und müssen frei bleiben. Nicht auf den Matten sitzen, liegen, spielen oder Gegenstände ablegen.
Vor dem Einstieg prüfen, ob die Landefläche frei ist. Vor dem Absprung/Sturzbereich anderer Personen Abstand halten.
Nie unter kletternden Personen hindurchgehen oder in deren möglichen Sturzraum treten.
Nicht schubsen, rennen, toben oder andere Personen zu riskanten Bewegungen auffordern.
Griffe, Tritte, Volumen, Wandteile und Matten nicht verändern, lösen oder beschädigen.
Beschädigungen, lose Griffe, Lücken oder sonstige Gefahren sofort dem Personal melden.
C. Kinder und Aufsicht
Die veröffentlichten Alters- und Aufsichtsregeln sind verbindlich.
Begleitpersonen müssen Kinder entsprechend Alter, Reife, Können und den Hallenregeln beaufsichtigen.
Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in Bereichen bleiben, in denen die Hallenregeln dies untersagen.
Eine Betreuung durch Hallenpersonal besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde und tatsächlich erbracht wird.
Bei Kursen und Geburtstagen gelten zusätzlich die gebuchten Betreuungszeiten und Übergaberegeln.
D. Sicherheit und Verhalten
Anweisungen des Personals und Absperrungen sind zu beachten.
Alkohol, Betäubungsmittel oder andere die Wahrnehmung beeinträchtigende Substanzen schließen die Nutzung aus.
Glasbehälter sind in Boulder- und Mattenbereichen verboten. Essen und Getränke nur in ausgewiesenen Bereichen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen ist Säuglingsnahrung.
Bei Unfall, Verletzung oder Gefahr das Personal unverzüglich informieren und erforderlichenfalls Erste Hilfe veranlassen.
Das Personal kann bei Sicherheitsverstößen angemessene Maßnahmen ergreifen.
Im Notfall: Wende dich an das Thekenpersonal. Notruf: 112